3.8. Kirche und Gesellschaft

Religiöse Fragen sind von derart grundsätzlicher Natur, dass sie jeden Menschen und jede Gesellschaft betreffen, soweit sie sich mit allgemeinen Fragen beschäftigen. Ob jemand eine Moral transzendent verankert sieht oder ob er Gesetzestexte aus dem physikalischen Umfeld abzuleiten versucht, ist für das Ergebnis von nicht zu unterschätzender Bedeutung. Kein Mensch ist ohne Weltanschauung und jede politische Handlung, die aus ihr resultiert, hat auch für andere Menschen Relevanz. Dabei ist von außen her nicht zu sagen, ob ein Atheist, ein Christ oder jemand ganz anderer Religion nun recht hätte, allein: da es keine Möglichkeit der Neutralität für uns Menschen gibt, sollte man sich seiner Position sowie deren Implikationen an politischer Stelle, insbesondere auch für Vertreter anderer Positionen in der Gesellschaft bewusst sein.

Die Kirche ist immer auch eine Institution in der Welt. Ihre Mitglieder leben in konkreten Staaten und ihre Botschaft ist für die Menschen bestimmt. Es ist darum nicht möglich, als Christ völlig zurückgezogen für sich alleine zu leben. Christliches Leben ist immer auch politisches Leben, insofern es sich auf andere richtet und in Gemeinschaft begangen wird. Ein Katholik hat darum gerade auch in einer Demokratie das gleiche Recht der politischen Gestaltung nach den eigenen Anschauungen und dem eigenen Gewissen, wie jeder andere auch. In diesem Sinne gibt es immer häufiger Konflikte zwischen der modernen Ethik der Aufklärung und den christlichen Werten, insbesondere in Bezug auf die Gesetzgebung. Markante Beispiele dafür sollen hier angesprochen werden.

 

3.8.1. Definition des Menschen, zwischen Abtreibung und Euthanasie
In Artikel 1 Absatz 1 des deutschen Grundgesetzes heisst es: „Die Würde des Menschen ist unantastbar”. Um mit diesem Satz etwas anfangen zu können, braucht es zuerst eine Definition, was unter „Mensch“ überhaupt zu verstehen ist. Dabei geht es nicht so sehr um den Gattungsbegriff, der ist allgemein unumstritten, sondern eher um die Bestimmung, ab wann und bis wann man von einem Menschen im vollen Wortsinn sprechen will. Die Geschichte zeigt hier eine große Bandbreite an Auffassungen, die sicher zukünftig noch erweitert werden wird.

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Das wohl bekannteste geschichtliche Beispiel einer Definition des Menschen durch eine Einschätzung nach der Geburt stellt das Urteil des Ältestenrates in Sparta dar. Wer nicht für lebenstauglich erklärt wurde, den überließ man in einer Schlucht ausgesetzt dem Tode. In ähnlicher Weise kann eine Gesellschaft prinzipiell jeden vor- oder nachgeburtlichen Zeitpunkt definieren, zu dem einem Menschen bestimmte oder gar alle Rechte verliehen werden. Es ist beispielsweise denkbar, dass sich eine auf rationale Erwägungen beziehende Ethik für volle Menschenrechte allein im Rahmen der Nützlichkeit für das Allgemeinwohl ausspricht. So könnte man einen Menschen allein zwischen Initiationsritus und Alterstauglichkeitsprüfung als vollwertig erklären.

Das Christentum geht hier einen anderen Weg. Es sieht den Wert des Menschen in der Ebenbildlichkeit zu seinem Schöpfer begründet, nicht in einem weltlichen Urteil. Da ein solcher Maßstab ausserhalb unseres Einflusses liegt, können wir so den Wert einer Gruppe ebensowenig über den eines Einzelnen stellen, wie wir den Nutzen des Individuums als Maßsstab seiner Wertigkeit heranziehen können. Ein Mensch ist immer im vollen Besitz seiner Rechte, unabhängig seiner Fähigkeiten, seines Alters oder seines Verhaltens. Das Menschsein darf keinem in irgend einer Weise ab- oder zugesprochen werden, weder bei anderen noch bei sich selbst.

Zeitpunkt der Entstehung des Menschen ist nach christlicher Vorstellung die Zeugung, der natürliche Tod beendet unser Dasein als Mensch in dieser Welt. Ausgehend von diesem Grundansatz erklären sich Bewertungen von Schwangerschaftsabbrüchen ebenso von selbst wie Diskussionen über selbst- oder fremdbestimmtes Sterben. Als Christ ist das Leben von Anfang bis zum Ende ein Geschenk, es hat einen Sinn so wie es entsteht und ist kompromisslos unanatasstbar.

 

3.8.2. Sexualmoral: Ehe und Famile, Verhütung, gleichgeschlechtliche Partnerschaften
Menschliches Handeln entspringt nicht allein rationalen Überlegungen, sondern ist oft auch durch natürliche Triebe motiviert, die sowohl dem Überleben des Individuums als auch der Gattung dienen. Hätten wir keinen Hunger, würden wir leicht verhungern, würden wir nicht müde, wären wir ständig in der Gefahr, uns unbewußt zu überanstrengen.

Doch auch wenn die Triebe notwendige Hilfen zum Überleben darstellen, schadet ihr ungezügeltes Ausleben. Wer den ganzen Tag im Bett liegt wird beispielsweise sein Leben schwer in den Griff bekommen. Auch fürhrt eine ständige unkontrollierte Triebbefriedigung mehr und mehr zu Unfreiheit, ähnlich einem Abhängigen, der sein ganzes Leben der Droge unterwirft.

Eine besondere Rolle spielt der Sexualtrieb. Da er auf das Überleben der Gattung und nicht des Individuums abzielt, ist es möglich, sich ihm völlig zu enthalten ohne dass dies gesundheitliche Probleme zur Folge hat. Zudem ist Sexualität immer auch auf einen Partner bezogen, so dass ein verantwortungsloser Umgang nicht allein der eigenen Person schadet. Als ethische Mindestanforderung ist darum die Zustimmung aller Beteiligten gefordert, auch wenn diese zur bloßen Triebbefriedigung nicht nötig sein mag.

Nach christlichem Verständnis reicht die Zustimmung aller Beteiligten zu einer Handlung alleine nicht aus, um sie als moralisch unbedenklich anzusehen. Der Maßstab liegt hier nicht in der menschlichen Übereinkunft sondern in der Ausrichtung am Guten: was uns Christus ähnlicher macht, was im besten Sinne aus selbstloser Liebe geschieht ist gut. Jede Triebbefriedigung kann aber auch trotz gegenseitiger Übereinkunft aus rein egoistischen Motiven erfolgen.

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Was qualifiziert den Geschlechtsakt in ethischer Hinsicht?

  • Zum einen ist die natürliche Ausrichtung des Triebes zu berücksichtigen.
    So wie der Hunger zur Nahrungsaufnahme anregt, regt der Geschlechtstrieb zur Fortpflanzung an. Würde man eine Speise erfinden, die zwar sättigt und alle geschmacklichen Anforderungen erfüllt, dem Körper jedoch keine Nährstoffe zuführt, ginge der grundsätzliche Sinn der Speise, den Menschen zu ernähren, ab. Alle Genüsse könnten nicht darüber hinwegtäuschen, dass einem solchen Essen ein grundsätzlicher Mangel anhaftet.
    Sexualität, die in ihrer prinzipiellen Ausrichtung nicht auf Fortpflanzung ausgerichtet ist, läuft dem entsprechend genauso ins Leere, ganz unabhängig von der Art der Befriedigung oder des Lustempfindens.
  • Sexualität ist auf den Partner bezogen und erfordert höchsten Respekt vor dessen Person. Die Stärke des ungebändigten Triebes kann dem nur in hingebungsvoller Liebe gerecht werden um den anderen nicht als Objekt der Befriedigung zu missbrauchen.
    Hierbei sollte man sich immer vor Augen halten, dass echte Liebe ohne Sexualität auskommt, Sexualität aber der Liebe bedarf um nicht zu erdrücken.

Aus der Beschreibung von Sexualität als zwischenmenschlichem Ausdruck der Liebe, hingeordnet auf den Empfang gemeinsamen Nachwuchses, der als Teil beider Eltern ein Recht auf Anteilnahme und liebevolle Fürsorge beanspruchen darf, wird ersichtlich, dass es ein Recht auf Sexualität nicht geben kann. Wer, egal aus welchen Gründen, keinen geeigneten Partner (zur Gründung einer Familie) findet, ist dazu bestimmt, auf seinen Sexualtrieb zu verzichten. Dies ist für den Betroffenen meist ein besonders schwer zu erfüllender Anspruch, kann aber auch Ansporn sein, sich dem Sinn seines Daseins und der eigenen Berufung in ganz besonderer Weise zu stellen.