3.4. Was sind Sakramente?
Sakramente sind persönlich erfahrbare Heilshandlungen Gottes in denen der Mensch direkt angesprochen ist. Während Eucharistie und Buße den Lebensweg begleitend regelmäßig erfahren werden können, finden die weiteren Sakramente an einmaligen, exponierten Wendepunkten des Lebens statt: Geburt, Initiation, Ehe und Tod.
Die Sakramente sind biblisch durch Christus eingesetzt, als äußerlich sichtbare Zeichen, die jeweils eine innere Gnade zuteil werden lassen, wenn der Gläubige sie in rechter Vorbereitung erfährt. Dabei geht die Wirkung (mit Ausnahme der Ehe, die von den Ehepartnern gegenseitig gespendet wird) direkt von Gott aus, der Mensch beeinflusst das Sakrament nicht. Natürlich hängt es aber von der inneren Einstellung des Empfängers ab, ob ein Sakrament letztlich Früchte trägt.
3.4.1. Taufe
Das grundsätzliche Sakrament ist die Taufe. Durch sie werden wir förmlich in die Gemeinschaft mit Christus aufgenommen, wir werden zu Gliedern seines Leibes, der die Kirche ist. Als Prägemal aller Christen kann die Taufe nur einmal gespendet werden: wer getauft ist, kann nicht mehr ungetauft werden. Als reinigende Kraft ist sie eine heiligmachende Gnade, die uns von der Erbschuld befreit, die durch den Fall der Welt eine grundsätzliche Trennung zwischen Gott und Mensch verursacht hat.
Die Taufe als Ritual der Reinigung gab es schon in vorchristlicher Zeit, so ließ sich selbst Christus, quasi als Initiation, von Johannes dem Täufer im Jordan taufen, der dem Evangelium nach die Taufe Christi mit folgenden Worten ankündigte: „Ich taufe euch nur mit Wasser (zum Zeichen) der Umkehr. Der aber, der nach mir kommt, ist stärker als ich und ich bin es nicht wert, ihm die Schuhe auszuziehen. Er wird euch mit dem Heiligen Geist und mit Feuer taufen.” (Mat. 3,11)
Gemäß christlicher Lehre ist die Taufe zum Heil notwendig. So heisst es bei Johannes (Joh 3,5): „Jesus antwortete: Amen, amen, ich sage dir: Wenn jemand nicht aus Wasser und Geist geboren wird, kann er nicht in das Reich Gottes kommen.” Aus diesem Grund tauften die Jünger Christi schon zu dessen Lebzeiten viele Menschen (Joh. 4,2) und später wurde in der Kirche die Kindstaufe eingeführt, um trotz hoher Kindersterblichkeit möglichst viele Seelen zum Heil zu führen.
Taufen kann prinzipiell jeder, selbst nicht Getaufte, wenn kein Geistlicher und auch kein Getaufter zur Verfügung steht. Der Täufer muss, auch wenn er selbst nur wenig vom Glauben weiss, in kirchlicher Intention handeln, den Täufling also der Kirche anempfehlen. Zur gültigen Taufe gehört entweder das Übergießen mit, oder das Untertauchen in Wasser, sowie die Taufformel, nach der das Sarament im Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes gespendet wird.
Formell nicht Getaufte können auf zweierlei Weise dennoch zu den Getauften zählen: zum einen durch die Bluttaufe, wenn ein nicht getaufter um Christi Willen oder der christlichen Tugend wegen zu Tode kommt sowie durch die Begierdetaufe, die eintritt, wenn sich jemand, der aufgrund äußerer Gründe keine Taufe empfangen kann, deren Empfang explizit wünscht.
3.4.2. Buße
Das Sakrament der Buße ist biblisch durch die Binde- und Lösegewalt begründet, die Christus auf seine Jünger übertrug: „Nachdem er das gesagt hatte, hauchte er sie an und sprach zu ihnen: Empfangt den Heiligen Geist! Wem ihr die Sünden vergebt, dem sind sie vergeben; wem ihr die Vergebung verweigert, dem ist sie verweigert”. (Joh 20, 22-23)
Die Kirche gewährt die Sündenvergebung in der Beichte, zu deren erfolgreichem Empfang folgende Schritte notwendig sind:
- Erforschung des Gewissens
Der Beichtende geht in sich, versucht sich die Sünden, die er seit der letzten Beichte begangen hat zu vergegenwärtigen. Hierzu zählen Vergehen und Unterlassungen, Lieblosigkeiten in Gedanken, Worten und Taten. - Reue
Eine Beichte ohne Reue ist sinnlos. Sie geht einher mit einem Schuldeingeständnis und dem festen Wunsch der Wiedergutmachung sowie dem Vorsatz nicht mehr zu sündigen. - Bekenntnis der Sünden
In der Beichte bekennt der Sünder dem Beichtvater (Bischof oder Priester) die Sünden, indem er sie offen ausspricht. Der Geistliche wirkt hier nicht in eigener Person, sondern durch sein Amt der Weihe „in persona Christi”. So bekennen wir unsere Schuld nicht einem Menschen, sondern direkt vor Christus. - Buße
Der Beichtvater gibt daraufhin eine Buße auf, als gutes Werk zur Sühne der Schuld. Hiermit sind möglicherweise auch Hinweise zur Vermeidung weiterer Sünden verbunden, zur Wiedergutmachung und zur Aussöhnung. - Lossprechung
An Christi Stelle kann der Geistliche schließlich von den Sünden lossprechen. Auch hier ist sich der Christ bewußt, dass nicht der Priester, sondern Christus durch den Priester die Sünden vergibt, wenn er die Vergebungsworte spricht: „Gott, der barmherzige Vater hat durch den Tod und die Auferstehung seines Sohnes die Welt mit sich versöhnt und den Heiligen Geist gesandt zur Vergebung der Sünden. Durch den Dienst der Kirche schenke er dir Verzeihung und Frieden. So spreche ich dich los von deinen Sünden im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. Amen.”
Eng verbunden mit der Beichte, und immer wieder in der Diskussion für Verwirrung stiftend, ist der Ablaß. Er entspricht dem Punkt der Buße in der obigen Aufzählung. Bereits vergebene Sünden ziehen nach katholischem Verständnis dennoch zeitliche Sündenstrafen nach sich, die als Genugtuung der begangenen Sünde anzusehen sind. Unter festgesetzten Voraussetzungen ist die Kirche, als von Christus eingesetzte Institution der Heiligung, in der Lage, diese zu erlassen. Durch einen Ablass erhält man also keine Sündenvergebung, er ist als Teil der Buße dem Sakrament der Beichte zugeordnet.
Weder die Sündenvergebung, noch der Ablaß kann erkauft werden. Immer ist die rechte Einstellung Grundvoraussetzung für eine Wirkung, allerdings kann unter Umständen eine Wiedergutmachung auch finanzielle Aspekte beinhalten.
3.4.3. Eucharistie
Die heilige Kommunion, auch Eucharistie genannt (griechich für „Danksagung” oder „gute Gabe”), nimmt unter den Sakramenten eine zentrale Stellung ein. In jeder heiligen Messe (Eucharistiefeier) vergegenwärtigt der Priester das Kreuzesopfer Christi: er wandelt Brot und Wein zu Leib und Blut Christi, der sein Opfer auf diese Weise immer wieder aufs Neue für uns vergegenwärtigt, als Nahrung für unsere Seelen. Die Eucharistie ist als Zentrum christlichen Lebens und als Erfahrung innigster Gottesbegegnung Quell der Liebe und des Glaubens für jeden Einzelnen sowie für die Kirche insgesamt.
Das Sakrament geht auf Worte Christi zurück, die er seinen Jüngern beim letzten gemeinsamen Mahl, dem sogenannten „letzten Abendmahl”, kurz vor seinem Martyrium auftrug: „Während des Mahls nahm Jesus das Brot und sprach den Lobpreis; dann brach er das Brot, reichte es den Jüngern und sagte: Nehmt und esst; das ist mein Leib. Dann nahm er den Kelch, sprach das Dankgebet und reichte ihn den Jüngern mit den Worten: Trinkt alle daraus; das ist mein Blut, das Blut des Bundes, das für viele vergossen wird zur Vergebung der Sünden.” (Mt. 26, 26-28)

Gemäß der Aufforderung „Tut dies zu meinem Gedächtnis“ (1 Kor 24) wiederholt die Kirche dieses geheimnisvolle Geschehen seit ihrer Einsetzung durch Christus bis zum heutigen Tag. Die zentrale Stellung sowohl im Evangelium als auch in der Tradition und dem persönlichen Glaubensvollzug lassen keinen Zweifel zu, dass sich das Opfer Christi durch die Wandlungsworte des geweihten Priesters tatsächlich vollzieht und nicht nur symbolisch gemeint ist. Für den modernen Menschen mag das nicht einfach zu glauben sein, da man ja keine Veränderung in der Konsistenz von Brot und Wein sieht — es ist nämlich nicht die Chemie, die sich durch die Wandlung der Gaben ändert, sondern deren Wesen. Schwer zu glauben ist diese Offenbarung nicht erst in unseren Zeiten des naturwissenschaftlichen Materialismus, was u.a. eine Anekdote der Wüstenväter zeigt.
Der Glaube an die Realpräsenz Christi in Brot und Wein hat eine spirituelle Tradition der Anbetung hervorgebracht, in der der Leib Christi in einem Gefäß (Monstranz) ausgestellt und verehrt wird. Wenn in einer Kirche an einer zentralen Stelle ein rotes Licht brennt, weist dies auf einen Tabernakel hin, einen Aufbewahrungsort des Heiligen Brotes: Christus ist an dieser Stelle real anwesend und wird von den Gläubigen dort verehrt.
Der Empfang der Heiligen Kommunion soll in tiefer Ehrfurcht geschehen und im vollen Bewusstsein der Hingabe Christi an uns Menschen, die auch unsere eigene liebende Hingabe an Christus erwarten kann. Es ist darum ein schweres Vergehen, die Eucharistie unvorbereitet zu empfangen. Paulus sagt dazu:
„Jeder soll sich selbst prüfen; erst dann soll er von dem Brot essen und aus dem Kelch trinken. Denn wer davon isst und trinkt, ohne zu bedenken, dass es der Leib des Herrn ist, der zieht sich das Gericht zu, indem er isst und trinkt.” (1 Kor 11, 28-29)
3.4.4. Firmung
Ebenso wie die Taufe ist die Firmung ein Sakrament der Prägung, welches wir nur einmal im Leben empfangen können. Gemeisam mit Taufe und Eucharistie ist sie einer der drei Schritte zur vollen Eingliederung in die Kirche. So werden die in der Regel kurz nach der Geburt getauften Christen als Heranwachsende auf die Eucharistie vorbereitet und zum Zeitpunkt der Initiation bei bewußtem Bekenntnis zur Kirche gefirmt.

Der Begriff „Firmung” stammt vom lateinischen Wort „confirmatio” ab, was soviel bedeutet wie „Bestätigung” oder „Bekräftigung”. Gemeint ist sowohl die Bekräftigung der Taufe durch das verantwortlich abgelegte Bekenntnis, als auch die Stärkung durch den Heiligen Geist, der den Firmling im Sakrament mit seinen Gaben (Charismen) stärkt. (Als Gaben des Heiligen Geistes werden traditionell Weisheit, Verstand/Einsicht, Rat, Stärke, Erkenntnis (heilige) Wissenschaft, Frömmigkeit und Gottesfurcht angesehen.)
So wie der Geist Gottes zu Pfingsten auf die Jünger Christi herabgekommen ist (Apg 2,1-36), gibt es auch in der Bibel schon eine bezeugte Praxis der Firmung:
„Als die Apostel in Jerusalem hörten, dass Samarien das Wort Gottes angenommen hatte, schickten sie Petrus und Johannes dorthin. Diese zogen hinab und beteten für sie, sie möchten den Heiligen Geist empfangen. Denn er war noch auf keinen von ihnen herabgekommen; sie waren nur auf den Namen Jesu, des Herrn, getauft. Dann legten sie ihnen die Hände auf und sie empfingen den Heiligen Geist.” (Apg 8,14-17)
Gespendet wird die Firmung durch den Bischof, nur in Ausnahmefällen kann ein Priester für ihn eintreten. Als äußeres Zeichen gehören zur Firmung: die Salbung mit Chrisam, die Handauflegung, das Gebet sowie die Besiegelung mit dem Kreuz und den Worten: „Sei besiegelt durch die Gabe Gottes, den Heiligen Geist.” Auch wenn die Firmung nicht in gleicher Weise heilsnotwendig ist wie die Taufe, so ist sie doch eine wesentliche Stärkung auf dem Weg mit Christus.
3.4.5. Ehe
Die Ehe ist das einzige Sakrament, das nicht vermittelt durch den Bischof oder Priester gespendet wird, denn den Bund fürs Leben spenden sich die Brautleute gegenseitig, bezeugt durch einen Diakon, Priester oder Bischof sowie zwei weitere Zeugen. Die Ehe ist das unauflösliche Ja-Wort dem Partner gegenüber, ihm bis zum Lebensende treu beiseite zu stehen und in christlicher Gemeinschaft füreinander sorgend eine Familie zu gründen.
Als Keimzelle der Kirche sowie der ganzen Gesellschaft ist die Ehe Hort liebevollen Vertrauens und Zuspruchs, wodurch sie der angemessene Ort ist, den geschenkten Kindern ein Heranwachsen zu einer gefestigten christlichen Persönlichkeit zu ermöglichen. Dabei ergänzen sich die aufeinander bezogenen Charismen beider Geschlechter der Ehegatten und unterstützen sich sowohl in leiblichen als auch in seelischen Bedürfnissen: im täglichen Wirken in der Gesellschaft, im caritativen Dienst, bei der Erziehung der Kinder, in jeder persönlichen Begegnung sowie im Gebet.

Eine Zusage auf Lebenszeit fällt in der heutigen schnellegiben Gesellschaft besonders schwer und im Überschwang der Gefühle oder aber auch im Bewußtsein allgemeiner Unverbindlichkeit werden nicht wenige Ehen geschlossen, in denen die Partner schon nach kurzer Zeit auseinander gehen. Die Unauflösbarkeit der christlichen Ehe ist jedoch ein wichtiges Fundament der Gesellschaft, denn die selbstlose Zusage, gerade auch in schweren Zeiten fest zu seinem Ja-Wort zu stehen, ist Grundlage für Vertrauen und Zusammenhalt.
Im Evangelium finden sich dazu deutliche Worte:
„Da kamen Pharisäer zu ihm und fragten: Darf ein Mann seine Frau aus der Ehe entlassen?
Damit wollten sie ihm eine Falle stellen.
Er antwortete ihnen: Was hat euch Mose vorgeschrieben?
Sie sagten: Mose hat erlaubt, eine Scheidungsurkunde auszustellen und (die Frau) aus der Ehe zu entlassen.
Jesus entgegnete ihnen: Nur weil ihr so hartherzig seid, hat er euch dieses Gebot gegeben. Am Anfang der Schöpfung aber hat Gott sie als Mann und Frau geschaffen. Darum wird der Mann Vater und Mutter verlassen, und die zwei werden ein Fleisch sein. Sie sind also nicht mehr zwei, sondern eins. Was aber Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen.
Zu Hause befragten ihn die Jünger noch einmal darüber.
Er antwortete ihnen: Wer seine Frau aus der Ehe entlässt und eine andere heiratet, begeht ihr gegenüber Ehebruch. Auch eine Frau begeht Ehebruch, wenn sie ihren Mann aus der Ehe entlässt und einen anderen heiratet.” (Mk. 10,2-12)
Angesichts der großen Zahl an Trennungen wirkt die Anforderungen an Christen oft unverhältnismäßig hart, den Partner fürs Leben auch dann nicht aufzugeben, wenn man nicht mehr zusammen lebt, doch ist die Heilige Schrift hier eindeutig und es ist wohl auch gerade heute, in einer Zeit zunehmenden Mißtrauens und fehlender Verbindlichkeit, besonders wichtig Werte wie Treue und Vertrauen ernst zu nehmen. Wo eine Partnerschaft auseinander geht entstehen immer Wunden, denn es zerreisst ein zusammengewachsener Organismus; besonders schwer zeigt sich das für betroffene Kinder, doch auch bei den Partnern bleiben meist tiefe Wunden zurück.
Im kirchlichen Leben hindert eine zweite Partnerschaft am Empfang der Sakramente, da man nicht zur Beichte gehen kann, wenn man keinen festen Vorsatz der Besserung gelobt. Ohne Beichte ist ein würdiger Empfang der Eucharistie unmöglich, was jedoch nicht völlig vom Glaubensleben suspendiert: im Besuch der Hl. Messe besteht immer auch die Möglichkeit, den Leib Christi „geistig zu empfangen”, was zwar nicht mit der tatsächlichen Kommunion identisch ist, aber durchaus ein Schritt auf dem Weg zur Heilung sein kann, empfangenes Unrecht als sein Kreuz und seine persönliche Christusnachfolge anzunehmen.
Der Vollständigkeit wegen sollen nun noch ein paar Formalien aufgeführt werden:
- Eine geschlossene Ehe zwischen getauften Christen ist eine sakramentale Ehe, die wenn sie vollzogen wurde nicht mehr aufgelöst werden kann.
- Eine Ehe zwischen Getaufen und Ungetauften, oder aber auch eine Ehe zwischen zwei Ungetauften ist keine sakramentale, sondern eine natürliche Ehe und kann unter bestimmten Umständen aufgelöst werden.
- Wenn eine Ehe nicht gültig geschlossen wurde, kann sie nachträglich gültig gemacht, oder auch annulliert werden. Eine Annullierung ist die Feststellung durch ein kirchliches Gericht, dass die Ehe nie geschlossen wurde. Folgende Ehehindernisse können als Grund dafür gelten:
- Der Mann muss mindestens 17, die Frau 15 Jahre alt sein. Die Bischofskonferenz kann das Alter heraufsetzen.
- Es darf keine dauernde Unfähigkeit zum Beischlaf vorliegen, Unfruchtbarkeit alleine ist jedoch kein Hinderungsgrund.
- Kein Ehepartner darf vorher bereits wirksam verheiratet sein.
- Es darf nicht ein Partner katholisch, der andere ungetauft sein. Hierfür ist unter besonderen Umständen eine Dispens möglich. Eine Dispens benötigen auch Eheschließungen zwischen Katholiken und Getauften anderer Konfessionen.
- Der Mann darf das Weihesakrament nicht empfangen haben und weder Mann noch Frau dürfen ein gültiges Gelübde der Ehelosigkeit abgelegt haben.
- Die Frau darf nicht zur Eheschließung entführt worden sein und es darf im Hinblick auf die Eheschließung keine Person getötet worden sein (Gattenmord).
- Eheschließungen dürfen nicht in gerader Linie blutsverwandt sein und auch in der Seitenlinie darf keine Blutsverwandschaft bis einschließlich zum 4. Grad vorliegen, ebensowenig dürfen die Partner verschwägert sein.
3.4.6. Weihe
Das Sakrament der Weihe ist in drei Stufen gegliedert: Diakon, Priester und Bischof.

Der Diakon assistiert als Diener der Gemeinde bei caritativen und liturgischen Aufgaben. Sakramente und Sakramentalien für die keine höhere Weihe erforderlich ist, darf er spenden, dazu zählen Taufe, Eheschließung und die Beerdigungsfeier. In der Hl. Messe darf er das Evangelium vortragen und es in der Predigt auslegen. Durch die Priesterweihe wird man zum Stellvertreter des Bischofs und kann durch die Gnade das Sakraments, in dem der Heilige Geist auf dem Weg der Apostolischen Sukzession herab kommt, „in persona Chrisi” handeln: also u.a. die Beichte abnehmen und der Hl. Eucharistie vorstehen. Die Bischowsweihe entspricht der vollen Entfaltung des Weihesakramentes, Bischöfe dürfen das Weihesakrament spenden und sind Leiter der vom Papst eingesetzten Teilkirchen.
Es gibt in der Kirche kein Recht auf eine Weihe. Diakone, Priester und auch Bischöfe werden durch das Bischofskollegium, welches stellvertretend für den Geist Gottes handelt, berufen. Für alle Weihestufen gilt die Ehelosigkeit als angemessene Lebensform, so dass niemand im Stand der Weihe zusätzlich getraut wird. Diakone bilden in sofern eine Ausnahme, als dass verheiratete Männer die Diakonatsweihe empfangen können, ehelose oder verwitwete Diakone werden aber auch nicht getraut. Der Weihestand ist von einer innigen Christusbeziehung geprägt, die als „Ehelosigkeit um des Himmelreichs willen” (vgl. Mt 19,12) ihr Leben ganz in den Dienst der Nachfolge stellt. Dies zeigt sich unter anderem auch in der Prägung des Tagesablaufes durch das Stundengebet.
Die Kirche ist nach letztverbindlicher Lehrauffassung durch Weisung Papst Johannes Paul II nicht in der Lage, Frauen zu Weihen. So sagt er in dem Apostolischen Schreiben „Ordinatio Sacerdotalis”: „Damit also jeder Zweifel bezüglich der bedeutenden Angelegenheit, die die göttliche Verfassung der Kirche selbst betrifft, beseitigt wird, erkläre ich kraft meines Amtes, die Brüder zu stärken (vgl. Lk 22,32), dass die Kirche keinerlei Vollmacht hat, Frauen die Priesterweihe zu spenden, und dass sich alle Gläubigen der Kirche endgültig an diese Entscheidung zu halten haben."
Ein Weihesakrament, welches die Apostel von den übrigen Getauften unterschied ist schon in der Apostelgeschichte bezeugt. Dort wird am Beispiel des Simon Magus zudem gezeigt, dass es kein Recht auf eine Weihe gibt und man sie sich auch nicht erkaufen kann:
„Auch Simon wurde gläubig, ließ sich taufen und schloss sich dem Philippus an; und als er die großen Zeichen und Wunder sah, geriet er außer sich vor Staunen.
Als die Apostel in Jerusalem hörten, dass Samarien das Wort Gottes angenommen hatte, schickten sie Petrus und Johannes dorthin. Diese zogen hinab und beteten für sie, sie möchten den Heiligen Geist empfangen. Denn er war noch auf keinen von ihnen herabgekommen; sie waren nur auf den Namen Jesu, des Herrn, getauft. Dann legten sie ihnen die Hände auf und sie empfingen den Heiligen Geist.
Als Simon sah, dass durch die Handauflegung der Apostel der Geist verliehen wurde, brachte er ihnen Geld und sagte: Gebt auch mir diese Macht, damit jeder, dem ich die Hände auflege, den Heiligen Geist empfängt. Petrus aber sagte zu ihm: Dein Silber fahre mit dir ins Verderben, wenn du meinst, die Gabe Gottes lasse sich für Geld kaufen. Du hast weder einen Anteil daran noch ein Recht darauf, denn dein Herz ist nicht aufrichtig vor Gott. Wende dich von deiner Bosheit ab und bitte den Herrn; vielleicht wird dir dein Ansinnen vergeben. Denn ich sehe dich voll bitterer Galle und Bosheit.
Da antwortete Simon: Betet ihr für mich zum Herrn, damit mich nichts von dem trifft, was ihr gesagt habt.” (Apg 8,13-24)
Abschließend umreisst das Wort der Apostelgeschichte die Aufabe des Bischofs wie folgt: „Gebt Acht auf euch und auf die ganze Herde, in der euch der Heilige Geist zu Bischöfen bestellt hat, damit ihr als Hirten für die Kirche Gottes sorgt, die er sich durch das Blut seines eigenen Sohnes erworben hat.” (Apg 20,28)
3.4.7. Krankensalbung
Als Sakrament der Stärkung ist die Krankensalbung nicht nur für Menschen, die sich kurz vor dem Tode befinden gedacht, sondern für alle Schwerkranken. Durch sie wird der Kranke im Vertrauen auf Gott aufgebaut, gegenüber Versuchungen des Bösen und des Pessimismus gestützt um Kraft zur Gesundung zu finden oder sich aber auch gelöst und dankbar in den Willen des Herrn zu begeben, denn in Bezug auf die Sündenvergebung ist die Krankensalbung eine Vollendung der christlichen Buße.
Auch die Krankensalbung ist biblisch begründet und so heißt es im Jakobusbrief: „Ist einer von euch krank? Dann rufe er die Ältesten der Gemeinde zu sich; sie sollen Gebete über ihn sprechen und ihn im Namen des Herrn mit Öl salben. Das gläubige Gebet wird den Kranken retten, und der Herr wird ihn aufrichten; wenn er Sünden begangen hat, werden sie ihm vergeben.” (Jak 5,14-15)
Spender des Sakraments ist der Priester, der Stirn und Hände des Kranken mit vom Bischof in der Chrisammesse am Gründonnerstag geweihtem Öl salbt und dabei die Worte spricht: „Durch diese heilige Salbung helfe dir der Herr in seinem reichen Erbarmen, er stehe dir bei mit der Kraft des Heiligen Geistes. Der Herr, der dich von Sünden befreit, rette dich. In seiner Gnade richte er dich auf.” Im Notfall kann der Priester das Öl auch selber weihen, ebenso kann er in der Sterbestunde einen vollkommenen Ablass gewähren: „Auf Grund der mir vom Apostolischen Stuhl verliehenen Vollmacht gewähre ich dir vollkommenen Ablass und Vergebung aller Sünden, im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes, Amen.”
(Die Krankensalbung ist als Sakrament für Lebende gedacht und zeigt bei Toten keine Wirkung. Da aber die Trennung von Leib und Seele nicht genau festgemacht werden kann und weder Herztod noch Hirntod hierüber eine konkrete Auskunft geben, kann die Spendung des Sakramentes prinzipiell noch vorgenommen werden, solange der Körper nicht erkaltet ist.)
