"Betet ohne Unterlaß" (1 Thess 5,17)

Das Stundengebet ist das Gebet der Kirche als Braut Christi, durch welches der gesamte Ablauf des Tages und der Nacht durch Gotteslob geweiht wird. Die jahrhunderte alten Kostbarkeiten des Römischen Stundengebetes sollen derart neugefaßt werden, daß alle leichter in ihren vollen Genuß gelangen können.

Form und Gestaltung der Horen

Laudes & Vesper Komplet Matutin Prim kleine Horen
Morgen & Abendgebet als tägliche Angelpunkte Tagesabschluß Vom Charakter her nächtliches Gotteslob, soll zu jeder Tageszeit sinnvoll gebetet werden können.

Weniger Psalmen, mehr Lesungen
soll entfallen Terz, Sext, Non sollen im Chor beibehalten werden.

Außerhalb des Chores darf eine der Tageszeit entsprechende Hore ausgewählt werden.

Die Psalmen sollen auf einen längeren Zeitraum statt der bisherigen einen Woche verteilt werden. Dabei soll der Eigenart des christlichen Lateins, der Verwendung in der Liturgie (und zwar auch beim Gesang), sowie der gesamten Tradition der lateinischen Kirche Rechnung getragen werden.

Für die Lesungen soll gelten:

  • Schriftlesungen sollen so geordnet werden, dass die Schätze des Gotteswortes leicht und in reicherer Form zugänglich werden.
  • Die Lesungen aus den Werken der Väter, der Kirchenlehrer und Kirchenschriftsteller sollen besser ausgewählt werden.
  • Die Leidensgeschichten und Lebensbeschreibungen der Heiligen sollen so gefaßt werden, daß sie der geschichtlichen Wahrheit entsprechen.

Hymnen sollen in ihrer alten Gestalt wieder hergestellt werden, was mythologische Züge enthält oder der christlichen Frömmigkeit weniger entspricht soll beseitigt werden. Gegebenenfalls sollen andere Hymnen aus dem Schatz der Überlieferung aufgenommen werden.

Die Horen sollen zur Heiligung des Tagesablaufes zu einer Zeit vollzogen werden, die möglichst nahe an die eigentliche Stunde der kanonischen Hore herankommt.

Verwendung der Muttersprache

Gemäß jahrhundertealter Überlieferung sollen die Kleriker beim Stundengebet die lateinische Sprache beibehalten.

Sollte in einzelnen Fällen der Gebrauch der lateinischen Sprache ein ernstes Hindernis für den rechten Vollzug des Stundengebetes bedeuten, kann der Ordinarius die Benutzung approbierter muttersprachlicher Übersetzungen gestatten.

Ordensmitglieder, die nicht Kleriker sind, dürfen nach Erlaubnis der zuständigen Oberen eine approbierte muttersprachliche Übersetzung benutzen.

Ein Kleriker, der mit einer Gruppe von Gläubigen das Stundengebet in der Muttersprache feiert, erfüllt seine Pflicht, sofern der Text der Übertragung approbiert ist.


Die rechte Feier des Stundengebetes

Zum Chor verpflichtete Gemeinschaften Ausserhalb des Chores

Neben der Konventmesse sollen das Stundengebet täglich im Chor feiern:

  • Orden der Kanoniker, Mönche und Chorfrauen sowie durch Recht oder Konstitution zum Chor verpflichtete Regularier beten das ganze Offizium
  • Kathedral- und Kollegialkapitel beten jene Teile des Offiziums, die ihnen durch allgemeines oder Sonderrecht auferlegt sind
  • Alle Glieder dieser Gemeinschaften mit höheren Weihen oder abgelegter feierlicher Profess (mit Ausnahme von Laienbrüdern und Laineschwestern) müssen die kanonischen Horen, die sie nicht im Chor verrichten, für sich privat allein beten.

Nicht zum Chor verpflichtete Kleriker sind, soweit sie höhere Weihen empfangen haben, täglich gemeinsam oder allein gehalten, das gesamte Stundengebet zu beten.

Ordinarien können ihre Untergebenen in besonderen Fällen von der Verpflichtung zum Stundengebet dispensieren.

Mitglieder von Orden und ordensähnlichen gemeinschaften, auch wenn sie ein "Kleines Offizium" rezitieren, vollziehen das öffentliche Gebet der Kirche. Es muss nach Art des Stundengebetes angelegt und ordnungsgemäß approbiert sein.

Nicht zum Chor verpflichten Priestern wird nach Möglichkeit empfohlen, wenigstens einen Teil des Stundengebetes mit anderen gemeinsam zu verrichten.

Die Seelsorger sollen die Haupthoren, besonders die Vesper an Sonn- und höheren Festtagen, nach Möglichkeit in der Kirche gemeinsam feiern.

Auch Laien wird empfohlen, das Stundengebet zu verrichten, sei es mit dem Priester, unter sich, oder auch alleine.