Sakrale Kunst, liturgisches Gerät und Gewand
Die schöpferische Veranlagung des Menschen zählt zu seinen vornehmsten Betätigungen, sie reicht von den schönen Künsten über die religiöse Kunst zur sakralen Kunst.
Die Kunst ist ihres Wesens nach auf die Schönheit Gottes ausgerichtet, die in menschlichen Werken zum Ausdruck kommen soll. Sie ist auf diese Weise Gott, seinem Lob und seiner Herrlichkeit geweiht, weshalb die Kirche immer schon Künstler unterwies und in ihren Dienst stellte, die für die Liturgie Dinge schufen, welche wahrhaft würdig waren: als Zeichen und Symbol überirdischer Wirklichkeiten.
Mit Recht hat die Kirche dabei eine Art Schiedsrichteramt ausgeübt und entschieden, welche Werke der Frömmigkeit und den ehrfurchtsvoll überlieferten Gesetzen entsprächen und somit als geeignet für den Dienst im Heiligtum anzusehen wären.
In dieser Tradition verfügt das Konzil bzgl. der sakralen Kunst folgendes:
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Art des Schiedsrichteramtes Die Ordinarien mögen in der Förderung und Pflege der Kunst mehr auf edle Schönheit als auf den Aufwand bedacht sein. Werke von Künstlern, die dem Glauben widersprechen und das religiöse Empfinden verletzen, sollen aus den Gotteshäusern ferngehalten werden. Beim Bau von Kirchen soll sorgfältig auf die Eignung für liturgische Feiern und tätige Teilnahme der Gläubigen geachtet werden. Zur Beurteilung von Kunstwerken sollen die Ortsordinarien die Diözesankommissionen für sakrale Kunst hören und gegebenenfalls besondere sachverständige Personen und Kommissionen mit einbeziehen. |
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Kunstwerke (und Bilder) Sorgfältig sollen die Ordinarien darüber wachen, daß nicht etwa heiliges Gerät und Paramente oder kostbare Kunstwerke veräußert werden oder verkommen, da sie Zierde des Hauses Gottes sind. Es ist angemessen, den Gebrauch der Pontifikalien Bischöfen oder Personen mit entsprechender Jurisdiktion vorzubehalten. |
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Künstlerische Fortbildung Kleriker sollen während ihrer philosophischen und theologischen Studienzeit auch über Geschichte und Entwicklung der sakralen Kunst unterrichtet werden, sowie auf die gesunden Grundsätze, auf die sich die Werke der sakralen Kunst stützen müssen. So sind sie später in der Lage, Denkmäler und Kirchen zu schützen sowie Künstlern für die Schaffung neuer Werke passenden Rat zu erteilen. |
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Überarbeitung der Statuten Dies gilt besonders bezüglich
Den Bischofsversammlungen der einzelnen Gebiete wird die Vollmacht erteilt, Anpassungen an die örtlichen Erfordernisse und Sitten vorzunehmen. |




