Sakrale Kunst, liturgisches Gerät und Gewand

Die schöpferische Veranlagung des Menschen zählt zu seinen vornehmsten Betätigungen, sie reicht von den schönen Künsten über die religiöse Kunst zur sakralen Kunst.

Die Kunst ist ihres Wesens nach auf die Schönheit Gottes ausgerichtet, die in menschlichen Werken zum Ausdruck kommen soll. Sie ist auf diese Weise Gott, seinem Lob und seiner Herrlichkeit geweiht, weshalb die Kirche immer schon Künstler unterwies und in ihren Dienst stellte, die für die Liturgie Dinge schufen, welche wahrhaft würdig waren: als Zeichen und Symbol überirdischer Wirklichkeiten.

Mit Recht hat die Kirche dabei eine Art Schiedsrichteramt ausgeübt und entschieden, welche Werke der Frömmigkeit und den ehrfurchtsvoll überlieferten Gesetzen entsprächen und somit als geeignet für den Dienst im Heiligtum anzusehen wären.

In dieser Tradition verfügt das Konzil bzgl. der sakralen Kunst folgendes:

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Art des Schiedsrichteramtes
Die Kirche hat nie einen Kunststil, eine zeitliche oder lokale Ausprägung von Kunst als die ihr eigene bezeichnet. Auf diese Weise hat sie über die Jahrhunderte in der ganzen Welt einen Schatz zusammengetragen, der mit Sorgfalt zu hüten ist. Freiheit in der Ausübung der Kunst ist auch in der heutigen Zeit gewährt, sofern den heiligen Riten mit der gebührenden Ehrfurcht begegnet wird.

Die Ordinarien mögen in der Förderung und Pflege der Kunst mehr auf edle Schönheit als auf den Aufwand bedacht sein. Werke von Künstlern, die dem Glauben widersprechen und das religiöse Empfinden verletzen, sollen aus den Gotteshäusern ferngehalten werden. Beim Bau von Kirchen soll sorgfältig auf die Eignung für liturgische Feiern und tätige Teilnahme der Gläubigen geachtet werden.

Zur Beurteilung von Kunstwerken sollen die Ortsordinarien die Diözesankommissionen für sakrale Kunst hören und gegebenenfalls besondere sachverständige Personen und Kommissionen mit einbeziehen.

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Kunstwerke (und Bilder)
Der Brauch, in den Kirchen heilige Bilder zur Verehrung aufzustellen will das Konzil nicht antasten. Es soll jedoch Sorge getragen werden, daß sie in mäßiger Anzahl und rechter Ordnung aufgestellt werden, damit sie weder der Verwunderung der Gläubigen, noch einer weniger gesunden Frömmigkeit Vorschub leisten.

Sorgfältig sollen die Ordinarien darüber wachen, daß nicht etwa heiliges Gerät und Paramente oder kostbare Kunstwerke veräußert werden oder verkommen, da sie Zierde des Hauses Gottes sind.

Es ist angemessen, den Gebrauch der Pontifikalien Bischöfen oder Personen mit entsprechender Jurisdiktion vorzubehalten.

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Künstlerische Fortbildung
Es wird empfohlen, Schulen oder Akademien für akrale Kunst zur Heranbildung von Künstlern zu gründen.
Künstler sollen sich immerdar bewußt sein, dass sie Werke heiliger Nachahmung des Schöpfergottes schaffen, die für den katholischen Gottesdienst, die Auferbauung der Gläubigen sowie deren Frömmigkeit und religiösen Unterweisung bestimmt sind.

Kleriker sollen während ihrer philosophischen und theologischen Studienzeit auch über Geschichte und Entwicklung der sakralen Kunst unterrichtet werden, sowie auf die gesunden Grundsätze, auf die sich die Werke der sakralen Kunst stützen müssen. So sind sie später in der Lage, Denkmäler und Kirchen zu schützen sowie Künstlern für die Schaffung neuer Werke passenden Rat zu erteilen.

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Überarbeitung der Statuten
Canones und kirchliche Statuten, die sich auf die Gestaltung der äußeren zur Liturgie gehörenden Dinge beziehen, sollen revidiert werden.

Dies gilt besonders bezüglich

  • Bestimmungen über den würdigen und zweckentsprechenden Bau von Gotteshäusern
  • Gestalt und Errichtung der Altäre
  • der edlen Form des eucharistischen Tabernakels, seinen Ort und seine Sicherheit
  • der richtigen und würdigen Anlage des Baptisteriums
  • den Bestimmungen über die rechte Art der heiligen Bilder
  • den Schmuck und die Ausstattung der Kultgebäude

Den Bischofsversammlungen der einzelnen Gebiete wird die Vollmacht erteilt, Anpassungen an die örtlichen Erfordernisse und Sitten vorzunehmen.