Presse, Film, Rundfunk, Fernsehen und andere gleicher Art

sind "soziale Kommunikationsmittel" da sie ihrer Eigenart nach nicht den Einzelnen, sondern die Gesellschaft erreichen und beeinflussen.

Aufgrund ihres großen sowohl positiven als auch negativen Potentials hält es das Konzil für seine Pflicht, die wachsende Sorge der Päpste und Bischöfe diesbezüglich aufzunehmen und die vordringlichen Fragen zu behandeln.

Recht und Verantwortung Initiativen
  • Aus der Pflicht zur Verkündigung leitet das Konzil ein Recht der Kirche zur Nutzung moderner Kommunikationsmittel ab.

  • Umgang mit sozialen Kommunikationsmitteln setzt eine sittliche Werteordnung voraus, die neben dem Sachverhalt die Umstände mit einbezieht: Absichten, Personen, Ort und Zeit sowie Wirkungsart und Eindruckskraft des Mediums.

  • Es besteht ein Recht des Menschen auf Information über den Menschen als Einzelnen sowie in Gesellschaft. Entsprechende Mitteilungen müssen stets der Wahrheit entsprechen, beim Sammeln und Verarbeiten der Informationen müssen ethische Grundsätze für Recht und Würde des Menschen berücksichtigt werden.

  • Erster Maßstab ist immer die Sittenordnung. Die "Freiheit der Kunst" darf dem nicht widersprechen.

  • Schilderung, Beschreibung und Darstellung des sittlich Bösen kann zur besseren Erkenntnis des Menschen führen, darf aber nicht in Versuchung führen, niedrige Instinkte zu wecken.

  • Christen sind dazu aufgerufen, mit Hilfe der sozialen Kommunikationsmittel die "Öffentlichen Meinungen" positiv Richtung Gerechtigkeit und Liebe zu beeinflussen.

  • Konsumenten sollen sich über Angebote informieren und durch Meiden der Minderwertigen aktiv Verantwortung übernehmen.

  • Leser, Hörer, Zuschauer, besonders Jugendliche sollen sich im Gebrauch mäßigen und Erlebtes mit Fachleuten oder Erziehern diskutieren. Eltern sollen Sorge tragen, dass ihre Kinder keinen minderwertigen Publikationen begegnen.

  • Besondere Verantwortung tragen diejenigen die Angebote bereitstellen. (Journalisten, Schriftsteller, Schauspieler, Agenten, Kritiker, ...) Sie sollen sich der Macht ihrer Einwirkung auf die Gesellschaft, insbesondere auch auf Jugendliche bewusst sein. Ihnen wird angeraten, sich zusammenzuschließen und sich gegenseitig im ethischen Anspruch zu stützen. Darbietungen religiösen Inhaltes sollen in erfahrene Hände gegeben werden und mit gebotener Ehrfurcht behandelt werden.

  • Die öffentliche Gewalt (Staatsmacht) soll die Freiheitsrechte (insbesondere die Pressefreiheit) schützen, Religion und Kultur fördern, dem Konsumenten freien Gebrauch seiner Rechte garantieren und Unternehmungen unterstützen, die ansonsten nicht zu verwirklichen wären. Ferner soll sie die Gesellschaft vor schweren Schäden für die öffentliche Sitte und den Fortschritt bewahren und besonders Jugendliche vor Erzeugnissen bewahren, die für ihr Alter schädlich sind.
  • Alle Glieder der Kirche, vom Bischof bis zu den Laien, sollen die sozialen Kommunikationsmittel einmütig und planmäßig nutzen. Sie sollen schädlichen Unternehmungen zuvorkommen, mit technischen, wirtschaftlichen, kulturellen und künstlerischen Kräften die Seelsorge unterstützen. Bischöfe sollen ihrem Auftrag "eilends" nachkommen.

  • Die gute Presse ist zu fördern, es soll aber auch eine eigene katholische Presse gegründet werden, die diesen Namen wirklich verdient; sie kann direkt von der Kirche oder auch von katholischen Persönlichkeiten ins Leben gerufen werden. Erklärte Aufgabe ist es, öffentliche Meinungen zu bilden, zu festigen, und zu fördern, die mit dem Naturrecht und der katholischen Lehre übereinstimmen. Gläubige sind sind von der Notwendigkeit zu überzeugen, die katholische Presse zu lesen und zu verbreiten um sich über alles ein christlichen Urteil bilden zu können.

  • Produktion und Vorführungen von künstlerisch wertvollen Filmen, Fernseh- oder Radiosendungen oder Theateraufführungen sind zu fördern, sowohl durch Zusammenarbeit mit Produzenten als auch durch wirtschaftliche Kooperationen, Preisverleihungen, etc. Die Konsumenten sollen so am Leben der Kirche teilnehmen sowie mit religiösen Wahrheiten vertraut gemacht werden. Übertragungen sollen sich durch Qualität und Reichweite auszeichnen.

  • Für Ausbildung von Geistlichen, Ordensleuten und Laien, insbesondere Journalisten, Autoren, Kritiker und weitere interessierte Personen ist in Schulen, Fakultäten und Instituten zu sorgen. Die Ausbildung soll von christlichem Geist geprägt sein und die Soziallehre der Kirche berücksichtigen.

  • Der rechte Umgang mit sozialen Kommunikationsmitteln setzt Schulung und Übung bei Konsumenten voraus. Er soll in katholischen Hochschulen aller Art, Bildugsstätten, in Organisationen des Laienapostolates sowie im Religionsunterricht gelehrt werden.

  • Es ist ein unwürdiger Zustand, wenn Mitglieder der Kirche untätig hinnehmen, daß das Wort des Heils durch technische Unzulänglichkeit gefesselt ist. Da hier der finanzielle Aufwand sehr hoch ist, sind Gläubige und Instuitutionen zu finanzieller Unterstützung aufgerufen. Hierzu soll in den Diözesen jährlich ein Tag der Unterweisung, des Gebets sowie als Spendenaufruf festgesetztwerden.

  • Dem Papst steht eine eigene Stelle für soziale Kommunikationsmittel am Heiligen Stuhl zur Verfügung

  • Bischöfe sollen den Medien ihre wache Sorge zuwenden, sie fördern und entsprechende Tätigkeiten koordinieren. Zur einheitlichen Planung sollen auf Länderebene Stellen für Presse, Film, Rundfunk und Fernsehen geschaffen werden, die unter bischöflicher Leitung auch international zusammenarbeiten sollen.

Am 11. November 2010 stellte Papst Benedict XVI das nachsynodale apostolische Schreiben "Verbum Domini" vor, in welchem das Internet ausdrücklich zu den hier genannten sozialen Kommunikationsmitteln gezählt wird.
Das Schreiben fasst die Ergebnise der Bischofssynode 2008 zusammen, deren Thema "Das Wort Gottes im Leben und der Sendung der Kirche" war.