Grundsätzliches

Die Überlieferte Musik der Gesamtkirche stellt einen Reichtum von unschätzbarem Wert dar.

Sie zeichnet sich unter den übrigen künstlerischen Ausdrucksformen vor allem durch die Verbundenheit mit dem Wort im gottesdienstlichen Gesang aus. Kirchenmusik wird um so heiliger sein, je enger sie mit der liturgischen Handlung verbunden ist.

Die Kirche läßt alle Formen wahrer Kunst zur Liturgie zu, wenn sie die erforderlichen Eigenschaften besitzen. Dabei verfügt sie unter Wahrung der kirchlichen Tradition und Ordnung, im Hinblick auf das Ziel der Kirchenmusik, nämlich der Ehre Gottes und Heiligung der Gläubigen, folgendes:

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Förderung sakraler Musik
Die liturgische Handlung nimmt ihre vornehmste Form an, wenn sie mit feierlichem Gesang abgehalten wird. Bzgl. der sprachlichen Regelungen gelten die besonderen Vorschriften für die Messe, die Sakramente und das Stundengebet.

Der Schatz der Kirchenmusik möge mit größte Sorgfalt bewahrt und gepflegt werden, Sängerchöre sollen nachdrücklich gefördert werden, Bischöfe und Seelsorger sollen dafür Sorge tragen, das die Gläubigen ihre Rolle bei liturgischen Feiern mit Gesang zu leisten vermögen.

In Seminarien, Noviziaten, Studienhäusern und den übrigen katholischen Instituten und Schulen soll auf die musikalische Ausbildung und Praxis großes Gewicht gelegt werden. Auch wird empfohlen, Kirchenmusik-Institute zu errichten, sowie Kirchenmusikern, Sängern und besonders den Sängerknaben eine gediegene Ausbildung zukommen zu lassen.

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Gregorianischer Choral
Die Kirche betrachtet den Gregorianischen Choral als den der römischen Liturgie eigenen Gesang; demgemäß soll er in ihren liturgischen Handlungen den ersten Platz einnehmen, auch wenn andere Arten der Kirchenmusik, insbesondere mehrstimmige, nicht ausgeschlossen sind.

Die "editio typica" der Bücher des Gregorianischen Gesanges soll zu Ende geführt werden; eine kritische Ausgabe soll darüber hinaus besorgt werden.

Zudem wird empfohlen, eine Ausgabe mit einfacheren Melodien für den Gebrauch der kleineren Kirchen zu schaffen.

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Volksgesang
Die Gläubigen sollen ihre Gesangsfähigkeiten derart pflegen, dass sie an Andachtsübungen, gottesdienstlichen Feiern sowie an den liturgischen Handlungen adäquat teilnehmen können.

Besonders in Missionsgebieten soll auf die lokale Musiküberlieferung geachtet werden, der ein angemessener Raum sowohl bei der Formung des religiösen Sinnes als auch bei der Anpasung der Liturgie gewährt werden soll.

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Instrumente
Als traditionelles Musikinstrument soll die Pfeifenorgel in der lateinischen Kirche in hohen Ehren gehalten werden. 
Nach Ermessen der zuständigen Autoritäten dürfen auch andere Instrumente in der Liturgie verwendet werden, wenn sie sich für den Gebrauch eignen oder für ihn geeignet gemacht werden können. Dies ist der Fall, wenn sie der Würde des Gotteshauses entsprechen und der Erbauung der Gläubigen förderlich sind.

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Kirchenmusiker
Kirchenmusiker sollen vom christlichen Geist erfüllt sein und sich der Berufung, den Schatz der Kirchenmusik zu pflegen und zu mehren, bewußt sein.

Ihre Werke sollen nicht nur von größeren Sängerchören gesungen werden können, sondern auch an kleinere angepasst sein sowie die Teilnahme der ganzen Gemeinde fördern.

Für den Gesang bestimmte Texte müssen mit der katholischen Lehre übereinstimmen, sie sollen vornehmlich aus der Heiligen Schrift und den liturgischen Quellen schöpfen.