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Katechumentat und Taufe
- Für Erwachsene soll ein mehrstufiger Katechumenat (vorbereitung auf die Taufe) wiederhergestellt werden.
- In Missonsländern dürfen lokale Initiationsbräuche ergänzt werden, wenn Sie inhaltlich passen.
- Beide Riten für die Erwachsenentaufe (der einfache sowie der feierliche) sollen verbessert werden; eine eigene Messe "Bei der Spendung einer Taufe" soll ins Römische Meßbuch eingeführt werden.
- Der Ritus der Kindstaufe soll überarbeitet werden, dass die Rolle sowie die Pflichten von Eltern und Paten deutlicher hervortreten.
- Es sollen nach Vorgabe des Ortsordinarius Anpassungen am Taufritus für den Fall sehr vieler Täuflinge vorgenommen werden.
- Eine Kurzform des Taufritus für den Fall der Todesgefahr, wenn zudem kein Priester oder Diakon anwesend ist, soll geschaffen werden.
- Statt des Ritus "Ordo, nach dem die bei der Nottaufe ausgefallenen Teile des Taufritus nachgeholt werden" soll ein neuer geschaffen werden, der deutlicher zum Ausdruck bringt, dass das notgetaufte Kind schon in die Kirche aufgenommen worden ist.
- Ein neuer Ritus für die schon gültig getauften Konvertiten, der zum Ausdruck bringt, dass diese nun in die kirchliche Gemeinschaft aufgenommen werden, soll geschaffen werden.
- Außerhalb der österlichen Zeit kann Taufwasser bei der Taufspendung mit einer approbierten kürzeren Formel geweiht werden.
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Firmung Der Firmritus soll überarbeitet werden, um den Zusammenhang der Firmung mit der gesamten christlichen Initiation zu verdeutlichen. Eine Erneuerung des Taufversprechens ist dazu passend. In der Regel soll die Firmung innerhalb einer Messe stattfinden, für den Ritus außerhalb der Messe sollen Texte als Einleitung bereitgestellt werden.
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Buße Ritus und Formeln des Bußsakramentes sollen so revidiert werden, daß sie Natur und Wirkung des Sakramentes deutlicher ausdrücken.
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Krankensalbung (Letzte Ölung)
- Das Sakrament der Krankensalbung ist nicht nur für jene, die in akuter Lebensgefahr schweben, bestimmt; es kann auch jenen gespendet werden, die wegen Krankheit oder Alterschwäche beginnen in Lebensgefahr zu geraten.
- Neben der getrennten Spendung von Krankensalbung und Wegzehrung (Empfang der Hl. Kommunion) soll ein zusammenhängender Ritus aus Beichte, Krankensalbung und Wegzehrung geschaffen werden.
- Gebete des Ritus sollen an die entsprechenden Verhältnisse der das Sakrament empfangenden Kranken angepasst werden.
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Weihe Ritus und Text der Weiheliturgie sollen überarbeitete werden: die bischöflichen Ansprachen zu Beginn der einzelnen Weihen dürfen muttersprachlich gehalten werden und bei Bischofsweihen dürfen alle anwesenden Bischöfe die Hände auflegen.
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Ordensgelübde, Jungfrauenweihe Die Jungfrauenweihe soll überarbeitet werden, zudem soll ein Ritus für Profess und Erneuerung der Gelübde geschaffen werden, der zu größerer Einheit, Schlichtheit und Würde beiträgt. Soweit möglich, soll die Profess innerhalb der Messe stattfinden.
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Trauung Durch die Überarbeitung des Eheritus sollen die Gnade des Sakramentes sowie die Aufgaben der Eheleute eindringlicher betont werden. Lobenswerte lokale Bräuche und Gewohnheiten sollen mit aufgenommen werden. Bei allen möglichen Anpassungen muss der assistierende Priester jedoch immer die Konsenserklärung der Brautleute erfragen und entgegennehmen.
Die Trauung soll in der Regel innerhalb der Messe, zwischen Predigt und Fürbitten gefeiert wreden. Der Brautsegen soll derart überarbeitet werden, daß er die gleiche gegenseitige Treuepflicht beider Brautleute betont und kann in der Muttersprache erteilt werden. Findet keine Messe statt, sollen Epistel und Evangelium der Brautmesse zur Einleitung vorgetragen werden; der Brautsegen soll immer erteilt werden.
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Exsequen, Begräbnisritus Der Begräbnisritus soll den österlichen Sinn des christlichen Todes deutlicher ausdrücken und den lokalen Traditionen mehr entsprechen, auch in der liturgischen Farbe. Der Begräbnisritus für Kinder soll überarbeitet werden und eine eigene Messe erhalten.
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Sakramentalien Die Sakramentalien sollen für die bewußte, leicht zu vollziehende Teilnahme der Gläubigen überarbeitet werden. Hierbei können auch neue Sakramentalien eingeführt werden. Laien mit entsprechenden Voraussetungen können — in besonderen Verhältnissen und nach Ermessen des Ordinarius — gewisse Sakramentalien spenden, nur wenige Segnungen sollen für Bischöfe und Ordinarien reserviert bleiben.
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