Zur Verbindlichkeit der Aussagen des Konzilstextes:

Jeder Konzilstext ist nach den allgemeinen, allseits bekannten Regeln auszulegen.
Das Konzil definiert unter Berücksichtigung des konziliaren Verfahrens und der pastoralen Zielsetzung nur das als für die Kirche verbindliche Glaubens- und Sittenlehre, was es selbst deutlich als solche erklärt.
Was das Konzil sonst vorlegt, muss von allen Christgläubigen als Lehre des obersten kirchlichen Lehramtes angenommen und entsprechend der Absicht der Heiligen Synode festgehalten werden.