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Die auch hier schon gestellte Frage nach der Perspektive, nach dem, was den Bürgerprotesten gegen die aktuellen politischen Einschränkungen folgen soll, ist mittlerweile immer häufiger zu vernehmen. Ich möchte hier den Versuch wagen, ein paar Eckpunkte anzusprechen, über die man sich Gedanken machen sollte.

1. Naturkatastrophe

Wenn man die Geschichte betrachtet, stellt man unweigerlich fest, dass menschliche Ideologien, gut gemeinte Vorsätze und Religionen deutlich mehr Blut vergossen haben als Naturkatastrophen. Dazu kann man in weiter Vergangenheit Kriege gegen Seuchen aufrechnen oder aber im näheren zeitlichen Bezug einfach mal überschlagen, was die großen Ideologien des 20. Jahrhunderts an Toten gebracht haben.

In der Rückschau stellt man fest, dass es immer wieder zu großen gesellschaftlichen Verwerfungen gekommen ist, scheinbar auch in Kulturen, die nur wenig bis gar keine Zeugnisse überliefert haben. Die Rätsel, warum scheinbar grundlos Hochkulturen verschwanden, von denen bestenfalls Ruinen in Urwäldern zu finden sind, könnten aber durch einen Blick auf die Natur des Menschen gelöst werden, der ab einem gewissen Grad an Wohlstand, gerade in Zeiten hoch komplexer zivilisatorischer Ausdifferenzierung, leicht den Blick für seine Wurzeln verliert und archaischen Träumen gehorchend die Grundlage seines Lebens aufs Spiel setzt.

Menschliche Gesellschaften neigen regelmäßig dazu, „auszuticken“, hat mir ein kluger Bekannter kürzlich erklärt. Er zähle solches Verhalten zu einer Art von Naturereignis, wonach Kulturen regelmäßig zu Zerstörung und systematischen Übergriffen auf etablierte Feindbilder aufbrechen.

Doch gerade wenn dies so ist: Sollte man nicht ähnlich, wie man es im Bestreben natürliche Katastrophen zu verhindern oder einzudämmen bereits mit großem Erfolg unternimmt, auch hier nach Wegen suchen, die eine solche Selbstzerstörung von Gesellschaften zukünftig unterbinden?

2. Rechtsstaat und Demokratie

Die Demokratie, nach der die Machthaber ihre Legitimation durch die Untergebenen beziehen, wird immer wieder als erprobtes Mittel angesehen, Exzessen der Regenten Einhalt zu gebieten. Die Beschränkung der Macht auf einen bestimmten Zeitraum sowie auf Fachgebiete, die Trennung der Gewalten in eine Gesetzgebende, eine Richtende und eine Ausführende, schien ein probates Mittel für die dauerhafte Gewährung von Bürgerrechten, unter denen sich jeder Einzelne optimal entfalten könne.

Wie wir aber nun nicht zum ersten Mal erfahren, gibt es Schlupflöcher. Etablierte Seilschaften, die sich auch auf indirekten Wegen in Schlüsselpositionen befördern lassen und sich dort auch halten, Simonie und ähnliche kriminelle Strukturen haben es gerade in Zeiten verhältnismäßigem Wohlstandes leicht, da eine satte Bevölkerung auch meist eine arglose ist.

Der Ausweg wäre eine Konzentration, weg von politischen Prozessen, hin auf grundlegend zu bewahrende zivilisatorische Errungenschaften. Die Vorstellung vom Rechtsstaat, den es zu erhalten, bzw. wieder herzustellen gilt, sticht dabei besonders hervor. Prinzipien wie „die Gleichheit eines Jeden vor dem Gesetz“, einsichtige, also transparente Regeln, die man auch ohne studierten Advokaten einsehen und verstehen kann, wären dabei hilfreich. Gerade Rechtssicherheit ist für das persönliche Wohl und die Entwicklung der Gesellschaft nicht zu unterschätzen.

3. Freiheit und Eigentum

Dazu gehören auch grundsätzliche Angelpunkte, die nicht jeder aktuellen Mode nach angepasst werden dürfen. Man muss sich auf die Sicherheit des Lebens, auf Unversehrtheit und auf sein Eigentum berufen können.

Gerade das Eigentum ist Grundbedingung für Freiheit und es scheint fraglich, ob Menschen heute, gerade die Jüngeren, überhaupt noch eine Vorstellung von Eigentum besitzen. Wir streamen Musik, Filme und sogar Bücher, die der Anbieter jederzeit aus dem Programm nehmen oder gar nach Belieben ändern kann. Fahrzeuge, Software, alle möglichen Gebrauchsgegenstände werden mehr und mehr geleaset statt gekauft. Und selbst da, wo man etwas käuflich erwirbt, eine Wohnung oder ein Haus, zum Beispiel, da hält der Staat regelmäßig in Form von Steuern die Hand auf und schreibt einem vor, was man wann und wie ändern darf oder gar muss. Mit Eigentum hat so etwas nur noch dem Namen nach etwas zu tun.

In eine solche Gesellschaft, die schon seit Generationen schrittweise an die Bevormundung durch ein Kollektiv gewöhnt wurde, ist die Vorstellung von Freiheit nur sehr schwer einzubringen, ohne dass der Gedanke allein schon auf Abwehrreaktionen stößt. Ein Zurück ist an dieser Stelle kaum möglich, nicht einmal der Wunsch dürfte so ohne Weiteres zu erwecken sein und dennoch liegt hier eine der markantesten Weichenstellungen vor, die entweder zu einer offenen, eigenverantwortlichen Gesellschaft mit mündigen Bürgern führt, oder aber zu einem streng reglementierten Kollektiv.

4. Perspektive aus Sicht des Menschen

Nicht zu unterschätzen ist in Bezug auf ein funktionierendes Gesellschaftsmodell auch die Einstellung zum Menschen, die von den Verantwortlichen sowie deren Ideen transportiert wird. Mit Misanthropen wird man kaum eine Welt schaffen, die von und für Menschen positive Perspektiven öffnen.

Der Mensch mag für vieles Negative verantwortlich sein, aber er allein kann überhaupt Verantwortung übernehmen. Es hilft nichts, sich darauf zu konzentrieren, wie schlecht der Mensch doch sei und wie gut alles andere ohne ihn dran wäre, denn er gehört mit all seinen Problemen, aber eben auch seinen Fähigkeiten zur Realität und es wäre für niemanden ein Fortschritt, wenn man ihn nicht auch seinem positiven Potential gemäß einbezieht.

5. Sicherung vor Angriffen

Aus Fehlern sollte man lernen. Wenn ein gesellschaftlicher Neuanfang gewagt wird, muss man sich auch der Frage stellen, warum dieser Schritt überhaupt notwendig geworden ist. Das Grundgesetz ist seinerzeit explizit auf das Verhindern einer erneuten Diktatur hin entworfen worden, denn die Erfahrungen hatten gezeigt, dass eine Demokratie als Einfallstor für Totalitarismus fungieren kann.

Die Maßnahmen, die man damals getroffen hatte, angefangen von der Gewaltenteilung über die Definition von bürgerlichen Widerstandsrechten bis hin zu Grundsätzen mit „Ewigkeitsgarantie“ scheinen in ihrer Wirkung nicht ausgereicht zu haben, so dass neue Mechanismen entwickelt werden müssen, um zukünftig besser gewappnet zu sein.

Dabei gehört vieles auf den Prüfstand. Allem voran die Rolle des Öffentlich Rechtlichen Rundfunks, der in seiner Aufgabe entsprechend nicht nur versagt hat, sondern ganz offen zum Propagandamittel geworden ist. Ebenso das Parteiensystem, Fraktionszwänge, das Erreichen von Ämtern über Listenplätze und vieles mehr gehört hinterfragt.

6. Änderung durch Uminterpretation

Als subtil und besonders perfide haben sich Angriffe auf die Verfassung erwiesen, die nicht direkt auf Änderungen im Wortlaut abzielen, sondern durch Uminterpretation von Kernbegriffen das sprachliche Gerüst bestehen lassen, es aber mit neuen Inhalten füllen. Auf diese Weise kann man unter dem Vorwand der Modernisierung einen unbemerkten Kurswechsel vollziehen, der Aussagen ins Gegenteil verkehrt.

Beispielhaft ist der Begriff der Würde. Ursprünglich war er gesetzt, weil er auf den transzendenten Ursprung des Menschen verwiesen hat. Nur wenn es im Menschen einen Aspekt gibt, alles Menschliche überbietet, ist eine jede Person dem Zugriff anderer entrückt. Die unantastbare Menschenwürde wurde als Gegenkonzept zur funktionalen Auffassung vom Menschen an erster Stelle im Grundgesetz platziert. So sollte man den Menschen nie wieder in Gruppen unterschiedlicher Güte einteilen können. Die Aushöhlung dieses Ansatzes auf ideologischer, nicht sprachlicher Basis, hat aber schon vor langer Zeit den Weg zur aktuellen Umwälzung geebnet.

Derartigen Angriffen auf den Kern einer freiheitlichen Grundordnung zukünftig vorzubeugen, dürfte eine der schwersten Aufgaben zur Sicherung der anthropologischen Grundlage einer kommenden Gesellschaftsordnung sein.

7. Abwehrkräfte und Subsidiarität

Zu guter Letzt sollte vor allem eine Regel den Kern aller Betrachtungen darstellen: die Subsidiarität. Gemeint ist hiermit das Prinzip, dass übergeordnete Strukturen nur dann eingreifen dürfen, wenn eine untergeordnete einer Aufgabe nicht entsprechen kann.

Was man in der Familie erledigen kann, beispielsweise die Kindeserziehung, ist und bleibt vollumfänglich Recht der Familie. Erst dort, wo eine Familie etwas nicht mehr zu leisten in der Lage ist, käme die nächsthöhere Instanz ins Spiel: Nachbarschaft, Kommune, Land, Ländergemeinschaft, ...

Dabei brauchen die untergeordneten Strukturen starke Abwehrrechte gegenüber dem vermeintlich effektiveren Kollektiv, der übergriffigen nächsten Instanz. Idealerweise kommen allgemeinere Strukturen erst dann ins Spiel, wenn sie von den spezifischeren gerufen werden, getreu dem Motto: So wenig wie möglich, so viel wie nötig.

Zwar ist das Subsidiaritätsprinzip auch heute schon in Gesetzen verankert, nicht zuletzt in der EU, es findet aber kaum Beachtung. Das zu ändern wäre eines meiner Hauptanliegen, denn wenn ein Gemeinwesen diesen Ansatz derart verinnerlicht, so dass er weder uminterpretiert noch gestrichen werden kann, wäre das für eine zukünftige Gesellschaft Quell schier unermesslicher Kreativität, Energie und Stabilität.

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