Natürlich ist es klar, dass man keine Chance hat, mit einem wie auch immer gelagerten Anliegen gegen Deutsche Behörden, gehört zu werden. Versucht habe ich es dennoch. Weniger, weil ich mir Erfolg verspreche, eher um zu sehen, wie der Apparat funktioniert. 

Ich habe eine Kostenrechnung bzgl. unserer Klage erhalten und schon im Betreff ist die Sache falsch deklariert. Darauf habe ich hingewiesen. Hier der Mailverkehr (am besten von unten nach oben lesen): 


Ich sehe schon, nicht drumrum zu kommen, das falsche Etikett auch noch zu akzeptieren. Allerdings darf die Frage schon gestattet sein, was das für eine Justiz ist, die eine Klage einfach im eigenen Sinne ummünzt und dem Kläger diese Verfälschung dann auch noch per Rechnung zu akzeptieren vorschreibt. Das Wort "Gesinnungsjustiz" erhält in diesem Lande immer deutlichere Konturen.

Ich werde die Zahlung im Dezember veranlassen.

MfG
Patrick Zäuner


Am 05.11.21 um 09:55 schrieb xxx xxx:

Sehr geehrter Herr Zäuner,

das Rubrum des Beschlusses Ihres Normenkontroll Eilantrages legt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof fest.

Mit freundlichen Grüßen

xxx xxx

Beschäftigte

Landesanwaltschaft Bayern
xxxxxxxxxx, 91522 Ansbach
Tel.:
Fax:
E-Mail: 
Web:   http://www.landesanwaltschaft.bayern.de


Von: Patrick Zäuner 
Gesendet: Freitag, 5. November 2021 09:47
An: 
Betreff: Re: Ihr Aktenzeichen LAB 11 P 25 NE 21.2458

 

Sehr geehrte Frau xxx,

dennoch habe ich nicht gegen die Testpflicht geklagt. Mir fällt es ja schon schwer, einen Beschluss zu akzeptieren, der sich gar nicht auf meine Klage bezieht. Nun Rechnungen mit einem Betreff, das mir ein fremdes Klagemotiv unterstellt zu bezahlen, erweckt den Eindruck, ich wäre damit einverstanden. 

Wir haben auf Prüfungsmöglichkeiten für Schüler geklagt, die aufgrund fehlender Schnelltests aktuell keine Berechtigung zum Vorrücken auf weiterführende Schulen erhalten. Es ging um Ungleichbehandlung von Schülern, die ein verbürgtes Recht wahrnehmen, nicht um die Testpflicht.

Wenn ich im Laden eine Rechnung für ein Paar Schuhe begleichen möchte, würde ich mich auch beschweren, wenn statt dessen 1kg Hackfleisch auf der Rechnung steht.

Mit freundlichen Grüßen,

Patrick Zäuner 


Am 05.11.21 um 08:51 schrieb xxx :

Sehr geehrter Herr Zäuner,

wir übernehmen für unsere Kostenrechnung immer das Rubrum, das im Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs steht.

Mit freundlichen Grüßen

xxx xxx
Beschäftigte


Landesanwaltschaft Bayern
xxxxxxxxxx, 91522 Ansbach
Tel.: 
Fax: 
E-Mail:
Web:   http://www.landesanwaltschaft.bayern.de


Von: Patrick Zäuner
Gesendet: Donnerstag, 4. November 2021 14:53
An: Poststelle (lab) 
Betreff: Ihr Aktenzeichen LAB 11 P 25 NE 21.2458

 

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

wir haben Ihre Kostennote bzgl. der Normenkontrollsache erhalten. Fälschlicherweise steht dort, es ginge

"gegen Freistaat Bayern
wegen Testpflicht Schule"

Auch wenn das Gericht nicht darauf eingegangen ist, möchte ich festhalten, dass wir uns mit unserer Klage nicht gegen die Testpflicht gewandt haben, sondern gegen die Ungleichbehandlung unserer Tochter durch Ausbleiben der Benotung. Die Testpflicht war nicht unser Thema.

Ich bitte das auf einer korrigierten Kostenrechnung zu berücksichtigen, auch wenn das Gericht aus welchen Gründen auch immer einen Beschluss ins Blaue gegen eine von uns gar nicht angestrebte Sache getätigt hat.

Bitte lassen Sie uns die korrigierte Kostenrechnung "wegen Ungleichbehandlung durch Verweigerung der Benotung" zukommen.

Mit freundlichen Grüßen,

Patrick Zäuner

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